Als Jungmitglied gelten alle Mitglieder, die am 01.01. des Geschäftsjahres das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Altersmitgliedschaft kann formlos beantragt werden, sofern das Mitglied am 01.01. des Geschäftsjahres das 65. Lebensjahr erreicht hat und sich im Ruhestand befindet.